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Verdammt...Zoll


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Oona von AnamCara


Beiträge: 218
Anmeldungsdatum: 17.12.2005 11:41
Wohnort: Erding
Verfasst am: 11.03.2008 13:43
Titel:
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*lach*
oh ja! wie heißt das "kind" denn?
mich haben die mal paar afghanische choker auspacken lassen icon_wink.gif
da gabs dann beschreibungsprobleme... der arme zöllner is ne gute halbe std mit seinem rechner beschäftigt gewesen, bis er irgendwas einigermaßen brauchbares aus seiner liste gefunden hatte. tat mir ja schon fast leid icon_wink.gif fast...
er hat dann noch gemeint, daß ich bitte den wisch wieder mitbringen soll, falls ich mir nochmal solche teile kommen laß icon_wink.gif
greeeetz
oona

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ShazadiMona


Beiträge: 308
Anmeldungsdatum: 10.06.2006 11:38
Wohnort: Eppenbrunn im Pfälzerwald
Verfasst am: 13.03.2008 09:47
Titel: Zoll
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ja genau!!!

Das Problem hatten wir auch. Waren bei mir allerdings Halsketten/Ohrringsets....

Material? öhhh....


1001 Gruß

Shazadi

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*Mara*


Beiträge: 77
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 00:00
Wohnort: Kiel
Verfasst am: 22.03.2008 22:05
Titel:
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Hier habe ich noch mal eine übersichtliche Zusammenfassung im ebay Forum gefunden:

Grundsätzlich gibt es beim Versand der Bestellungen aus dem Ausland zwei Möglichkeiten:

1. Es passiert gar nichts, und das Päckchen kommt ganz normal an icon_smile.gif

2. Man erhält einen netten Brief vom Zollamt; d.h. dass das Päckchen dort leider hängen geblieben ist.

Der Brief enthält dann (meist) den Hinweis, dass man sich das Päckchen am Zollamt abholen könne und eine Rechnung der bestellten Ware vorlegen möge. Dies kann entweder eine tatsächliche Rechnung sein, es reicht jedoch auch ein Ausdruck der Ebay-Kaufbestätigung. Ob das Päckchen beim Zoll hängen bleibt ist reine Glückssache, hängt aber natürlich auch davon ab, was für einen Warenwert der Versender auf dem Päckchen angegeben hat.

Die möglichen zu zahlenden Gebühren für Sendungen außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft berechnen sich wie folgt:

- bis zu einem Wert von 45,- Euro sind bei einer Sendung von Privat an Privat keine Gebühren zu zahlen. Dies gilt nur bei nicht-kommerziellen Sendungen, also z.B. bei einem Geschenk

- bis zu einem Wert von 22,- Euro (inkl. Versand!!!) sind bei bestellter Ware, Ebay Auktionen etc. keine Gebühren zu zahlen

- sollte der Wert 22,- Euro übersteigen, so ist zum einen Mehrwertsteurer und zum anderen ein bestimmter prozentualer Zollsatz auf den Wert der eingeführten Ware zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit der Produktes. So sind beispielsweise auf Textilien 12%, auf Schuhe 8-17% und auf Schmuck 2,5% zu zahlen (die Angaben findet man auf der Homepage des Zolls).

Aha. skeptisch.gif
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*Mara*


Beiträge: 77
Anmeldungsdatum: 07.11.2007 00:00
Wohnort: Kiel
Verfasst am: 25.05.2008 17:21
Titel:
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Die Einfuhrgrenze wird erhöht!!

Internet-Einkäufe etwa in den USA werden einfacher. Die aktuelle Zoll-Freigrenze von 22 Euro für so genannte Kleinsendungen steigt auf 150 Euro - allerdings erst ab Dezember 2008.
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/04/09/zoll-kleinsendungen-werden-groser/

Ich fpürchte allerdings, bis dahin wird der Dollar nicht mehr einen so vorteilhaften Kurs für uns haben :/
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feuerspielerin


Beiträge: 88
Anmeldungsdatum: 10.01.2006 22:29
Wohnort: MG
Verfasst am: 02.07.2008 23:23
Titel:
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Gerade kam ein Bericht im Fernsehen, bei dem es um Zollkosten ging... Habe leider nicht alles mitgekriegt, aber hängen geblieben ist, dass bis einem Warenwert von 175€ nicht verzollt werden muss... Dann gibt's noch eine Grenze bei 350€; übersteigt die Ware diesen Wert, werden die Zollkosten induviduell berechnet.



Weiss jemand mehr? Gilt das nur für Mitbringsel, die am Flughafen verzollt werden müssen, oder gilt das für alles, was aus dem Ausland kommt (z.B. USA -> Schmuck icon_mrgreen.gif )???

Hab da doch ein paar Teile bei ebay entdeckt, die auf der anderen Seite vom grossen Teich sind...

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Rufina


Beiträge: 55
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 14:10
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.07.2008 11:49
Titel:
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@feuerspielerin

Die Freigrenze gilt allgemein für die Einfuhr von Waren aus einem sog. Drittland (Nicht-EU-Staaten, also auch USA), daher natürlich auch für die Einfuhr per Versand. Sie wurde durch die EU-Verordnung auf 150,00 EUR festgelegt, von 175,00 EUR habe ich bislang noch nichts gehört. Aber möglicherweise wurden in dem Beitrag pauschale Versandkosten angesetzt?

Für die Feststellung der Freigrenze gilt eigentlich nur der Warenwert (zzgl. ausl. Umsatzsteuer jedoch ohne Versandkosten). ( http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html )

Erst für die Berechnung des Zollbetrags werden die Versandkosten hinzugerechnet (=Zollwert), und auf diesen Gesamtwert (also Zollwert + Zollbetrag) wird dann auch noch Umsatzsteuer erhoben.

Zu den EUR 350,00: bis zu dieser Wertgrenze können Einfuhrabgaben pauschal festgelegt werden. http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/a0_pauschalierung/index.html

Na, das Ganze wird ja hoffentlich ab dem 1.12.08 kein großes Thema mehr sein... (Kaufrauschgefahr... crazy.gif )

LG
Rufina
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Oona von AnamCara


Beiträge: 218
Anmeldungsdatum: 17.12.2005 11:41
Wohnort: Erding
Verfasst am: 04.07.2008 13:39
Titel:
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ich war heut zuuuuuufällig mal wieder bei familie zoll icon_wink.gif
hab die gleich gefragt... also die hier wissen was von 150€ freibetrag... is auf alle fälle wieder günstiger als die 20€ momentan (hab heut wieder 13,07€ dort lassen--- von privat an privat scheint das günstiger zu sein... also wenn ihr nicht von nem händler kauft, einfach mal beim zoll noch anmerken...)
greeetz
oona (mit neuer hose, die nicht wirklich schön is)

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Sivia


Beiträge: 310
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 15:33
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Verfasst am: 18.08.2008 14:26
Titel:
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Ich hab mir jetzt aus gegebenem Anlass dies Thread durchgelesen, komme aber immer noch nicht ganz klar icon_eek.gif
Für ein bestelltes Kleid, Warenwert 33 englische Pfund hab ich nochmal an der Haustür beim UPS Fahrer satte 28,10 Euro Zoll, Einfuhr und Bearbeitung bezahlt.
Der Händler hatte mich wohl darauf hingewiesen ( nach der Kaufabwicklung wohlgemerkt icon_cry.gif ), dass es zu Zollgebühren kommen könnte. Ich solle mich dann melden. Bin mal auf das Echo gespannt icon_evil.gif
Aber jetzt erst mal hier die Frage an die "Zoll-Experten": ist die Höhe dieser Zahlung "im Rahmen?
Lieben Dank!

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Sivia


Beiträge: 310
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 15:33
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Verfasst am: 18.08.2008 14:31
Titel:
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Das Echo kam prompt:

sehr geehrte Kundin,

es tut mir Leid dazu. Koennen Sie das Kleid bewahren?
Normaleweise sollten Sie nicht mehr bezahlen. Aber jetzt ist die Frankfurtzoll sehr streng. Sie vertrauen nicht den Preis des Kleides.Obwohl wir Ihnen eine Rechnung senden, glauben sie sie auch nicht. Deshalb erhebt sie eine Gebuehr. Wir haben uns bemueht, die Probleme zu loesen. Aber Sie wissen, es gibe was , das wir nicht kontrollieren koennen.

Wir sind eine refulaere Firma. Deshalb koennen wir uns vor der Verantwortung nicht druecken. Koennten wir zusammen das Problem loesen?Geht das? Wenn Sie das Kleid quittieren und den Zoll bezahlen, senden wir gleich den halben Zoll auf Ihr Paypal. Noch mal tut mir Leid. Danke fuer Ihr Verstandnis.

MFG

Ihre Maja


Besser als garnix, das Kleid ist wenigstens toll. icon_wink.gif

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